Die hier genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Angebote und Leistungen von
Mag. Joanna Swietek BA unter dem Namen cubaila viena.
1 Allgemein
1.1 cubaila viena bietet als mobiles Tanzstudio Kurse, Workshops und Veranstaltungen rund um afrokubanische Tänze – Salsa Cubana (Casino), Rueda de Casino, Timba, Rumba (Guaguancó, Yambu, Columbia), Afrocubano (Yoruba, Arara, Congo), Son Cubano und Reggaeton/Reparto – in Wien an. Unser Programm weist keinerlei Konvergenz zum Programm der Wiener Tanzschulen auf.
1.2 Mit dem Erwerb einer Teilnahmeberechtigung zu einer Veranstaltung von cubaila viena akzeptiert der/die Teilnehmende die Geschäftsbedingungen und die Hausordnung am Ort des Kurses bzw. der Veranstaltung.
1.3 cubaila viena behält sich das Recht vor, Änderungen an den Geschäftsbedingungen sowie der geltenden Hausordnung vorzunehmen. Die Kund:innen erklären sich damit einverstanden, Information zu solchen Änderungen auf schriftlichem Weg per E-Mail zu erhalten.
1.4 Alle Preise bzw. Gebühren verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders angegeben, pro Person inkl. Steuern. Für Produkte, die im Internet angeboten werden, ist ausschließlich bargeldlose Zahlung vorgesehen. Die Details sind den jeweiligen Produktbeschreibungen und deren Zahlungskonditionen zu entnehmen.
2 Anmelde- und Kaufabwicklung
2.1 Durch Abschicken der elektronischen Anmeldung erwirbt die Kundin/der Kunde eine zahlungspflichtige Teilnahmeberechtigung für den betreffenden Kurs bzw. Workshop oder die gewählte Veranstaltung. Eine automatisierte Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene Emailadresse bestätigt unmittelbar nach der Anmeldung deren Erhalt durch den Veranstalter. Nach Prüfung der Anmeldung erhält die Kundin/der Kunde innerhalb von höchstens 48 Stunden die Rechnung zur Überweisung des Kurs-/Workshop-/Veranstaltungsbeitrags ebenfalls an die angegebene Emailadresse.
2.2 Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist so zur Überweisung zu bringen, dass er innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bzw. spätestens bis Kurs-/Workshop-/Veranstaltungsbeginn vollständig (d.h. ohne Abzug etwaiger Bank- oder Überweisungsspesen) am Konto des Veranstalters eingeht. Sollte dies aufgrund der Kurzfristigkeit der Anmeldung nicht möglich sein, ist durch die Kundin/den Kunden per Vorab-Email an den Veranstalter oder durch Vorweisen beim Check-In eine Überweisungsbestätigung beizubringen. Ohne nachweisliche Begleichung des Kurs-/Workshop-/Veranstaltungsbeitrags ist eine Teilnahme in diesem Fall nicht möglich.
2.3 Bei Nicht-Einhalten der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist wird die Anmeldung bis zum Einlangen der Bezahlung nach hinten gereiht und der Platz im Kurs/Workshop bzw. bei der Veranstaltung an eine etwaige Warteliste weitergegeben. Sollte der Kurs vor Einlangen der Bezahlung ausgebucht sein, verfällt die Anmeldung automatisch.
2.4 Bei Nicht-Bezahlung der Rechnung bis zum Kurs-/Workshop-/Veranstaltungsbeginn wird die Anmeldung aus dem System gelöscht und die betreffende Person für ein Jahr ab Rechnungsdatum für Buchungen bei cubaila viena gesperrt.
3 Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmeberechtigung
3.1 Eine Kurs-/Workshop-/Veranstaltungsanmeldung ist nur möglich, wenn die auf der Anmeldeseite angeführten Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Vorkenntnisse, Altersgruppe, Rolle, …) erfüllt sind. Die Einhaltung etwaiger Teilnahmevoraussetzungen ist Sache der Kundin/des Kunden und wird zu Kurs-/Workshop-/Veranstaltungsbeginn durch den Veranstalter ebenso geprüft wie das Einlangen der Bezahlung. Sollte bezüglich etwaiger Teilnahmevoraussetzungen Unklarheit bestehen, kann gerne bei office@cubailaviena rückgefragt werden.
3.2 Bei Nicht-Einhalten etwaiger Teilnahmevoraussetzungen ist eine Teilnahme im betreffenden Kurs/Workshop nicht möglich. Der Kunde/die Kundin kann nach Rücksprache mit dem/der Tanzinstruktor:in und nach Verfügbarkeit von Plätzen auf einen anderen für ihn/sie passenden Kurs bzw. Workshop wechseln. Sollte der neu gewählte Kurs mehr kosten, wird eine zusätzliche Rechnung in Höhe des Differenzbetrags gestellt. Kostet der neu gewählte Kurs weniger, so verfällt der Differenzbetrag. Sollte es keine Alternativoption zum fälschlich angemeldeten Kurs/Workshop geben, verfällt die Teilnahmeberechtigung zur Gänze; eine Rückerstattung ist nicht möglich.
3.3 Bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist die Kundin/der Kunde ebenfalls selbst dafür verantwortlich, einen entsprechender Berechtigungsnachweis vor oder zu Veranstaltungsbeginn zu erbringen. Sollte der Berechtigungsnachweis nicht erbracht werden können, wird dem Kunden/der Kundin der Differenzbetrag in Rechnung gestellt.
4 Rücktritts- und Übertragungsrechte
4.1 Gekaufte Teilnahmeberechtigungen können nicht retourniert werden. Jede Kurs-, Workshop- oder Veranstaltungsbuchung ist bindend und verpflichtet zur Bezahlung der Bestellung. Aufgrund der gesetzlichen Ausnahme gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, besteht kein Rücktrittsrecht.
4.2 Die gekaufte Teilnahme an mehrwöchigen Kursen kann bis zur 2. Kursstunde, die gekaufte Workshop- oder Veranstaltungsteilnahme für einen Einzeltermin bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn auf eine andere etwaige Teilnahmevoraussetzungen erfüllende Person (Tanzrolle, Tanzniveau, Alter etc.) übertragen werden. Dazu muss der/die Käufer:in per Nachricht an [email protected] über die Weitergabe informieren und folgende Daten der/des neuen Teilnahmeberechtigten angeben: Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse.
4.3 cubaila viena behält sich vor, etwaige Termine, Orte oder Personalbesetzungen bei Bedarf auch kurzfristig zu ändern. Bei Änderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
4.4 Bereits bezahlte, aber vom/von der Teilnehmenden versäumte Kurse/Veranstaltungen werden nicht rückvergütet. Im Falle einer schwerwiegenden, langfristigen Erkrankung bzw. Verletzung (ärztliche Bestätigung) können nicht in Anspruch genommene Teilnahmeberechtigungen für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden.
5 Veranstaltungsabsage
5.1 Sollte ein Kurs/Workshop bzw. eine Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden, erhält der Kunde/die Kundin den gesamten bereits überwiesenen Teilnahmebeitrag rückerstattet.
6 Haftungsausschluss
6.1 cubaila viena übernimmt für sämtliche bei Workshops oder sonstigen Veranstaltungen abhandengekommene, verlorengegangene, vergessene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände keine Haftung.
6.2 Das Betreten der Kursräumlichkeiten, in denen Kurse oder Workshops von cubaila viena stattfinden, erfolgt auf eigene Gefahr. Jede/r Teilnehmende verpflichtet sich, in guter physischer und psychischer Verfassung zu sein, um aktive Bewegungen ohne körperliche Schäden ausführen zu können.
6.3 cubaila viena sowie deren Tanzinstruktor:innen übernehmen keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die den Teilnehmenden während des Unterrichts entstehen. Ebenso werden keinerlei Haftungen für Sach- und Körperschäden übernommen, die den Teilnehmenden während des Unterrichts bzw. der Veranstaltung durch unsachgemäßen Gebrauch von Einrichtungsgegenständen oder Anlagen entstehen, oder ihnen durch dritte Personen zugefügt werden. Die Haftung für alle Arten von Schäden wird ausgeschlossen. Der/die Teilnehmende hat selbst dafür zu sorgen, bei anfallenden Sach- oder Körperschäden ausreichend versichert zu sein.
7 Pflege von Einrichtungsgegenständen und Beschädigungen
7.1 Der Kunde/die Kundin verpflichtet sich zu einem pfleglichen Umgang mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen an den von cubaila viena gemieteten Kurs- bzw. Veranstaltungsorten. Fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Beschädigungen bzw. Verunreinigungen werden dem Kunden/der Kundin in vollem Betrag des Schadens bzw. der Reinigung in Rechnung gestellt.
8 Fotos und Videoaufnahmen
8.1 Sämtliche durch cubaila viena erfolgte oder in Auftrag gegebene Aufnahmen können für unternehmenseigene Werbe- und Informationszwecke verwendet werden. Die Kund:innen erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen, die während der Kurseinheiten, Workshops bzw. Veranstaltungen entstehen, unentgeltlich zu Werbe- und Informationszwecken verwendet werden dürfen.
8.2 Fotos und Videoaufnahmen während des Unterrichts sind grundsätzlich nicht erlaubt. Nach Abschluss des Unterrichts kann nach Rücksprache mit dem/der Tanzinstruktor:in Videomaterial zu privaten Trainingszwecken aufgenommen werden. Es ist ausdrücklich untersagt, dieses kommerziell zu nutzen, weiterzugeben oder zu veröffentlichen. Zuwiderhandeln stellt einen Akt geschäftsschädigenden Verhaltens dar (siehe 10.1 Ausschluss und Kündigung des Vertrags).
9 Datenschutz
9.1 Die von cubaila viena erhobenen Kundendaten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für interne Informationszwecke verwendet. Nähere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
10 Ausschluss und Kündigung des Vertrags
10.1 Bei geschäftsschädigendem Verhalten, Nicht-Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Verstößen gegen die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung ist cubaila viena berechtigt, das bestehende Vertragsverhältnis mit dem Kunden/der Kundin mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. ein Hausverbot zu erteilen. In diesem Fall erlischt die Teilnahmeberechtigung; eine Rückerstattung ist nicht möglich.
11 Gesetzliche Rahmenbedingungen (Pandemien etc.)
11.1 Die Teilnahme ist nur unter eigenverantwortlicher Einhaltung aller zum Kurs- oder Workshopzeitpunkt gültigen Bestimmungen möglich. Sollte ein Kurs oder Workshop noch vor dessen Beginn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen abgesagt werden müssen, wird der volle Beitrag rückerstattet. Sinnvolle Anpassung des Ablaufs aufgrund sich ändernder Bestimmungen vorbehalten (Terminverschiebungen, Online-Unterricht etc.).
12 Spezielle AGB Festival Menéate Viena
12.1 Bei Erwerb eines Tickets für das Menéate Viena Festival akzeptiert der Kunde/die Kundin die hier verlinkten speziellen AGB für diese Veranstaltung. Wo die allgemeinen AGB von cubaila viena mit den speziellen AGB des Festivals nicht übereinstimmen, gelten in diesem Sonderfall ausschließlich die AGB des Festivals.
13 Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
13.1 Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die jeweiligen Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Zweck dem der weggefallenen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand ist Wien.
Stand Juli 2023